Kuratorium

Prof. em. Dr. med. Bernhard Roth

Vorsitzender des Kuratoriums

„Während der medizinische Fortschritt in der Behandlung kranker Neugeborener unverkennbar ist, muss unser Argument jetzt zunehmend auf die Situation des Kindes in seiner Familie und dem Wohlbefinden der ganzen Familie ausgerichtet sein. Dies verlangt eine frühzeitige Stärkung elterlicher Kompetenzen. Hier besteht großer Forschungsbedarf, sollen dazu in die Zukunft weisende Konzepte entwickelt werden. Ich bin überzeugt, dass die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE hierbei einen entscheidenden Beitrag liefern kann.“
Prof. em. Dr. med. Bernhard Roth, Jahrgang 1949, studierte Medizin am Universitätsklinikum in Köln, erlangte 1986 seinen Facharzt für Kinderheilkunde und erhielt 1995 die Schwerpunktbezeichnung Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin. Seit 1990 war Prof. Roth Leitender Oberarzt der Universitäts-Kinderklinik Köln und Stellvertretender Direktor sowie Leiter des Bereichs Neonatologie und der interdisziplinären pädiatrischen Intensivstation. Von 1999 - 2010 war Prof. Roth Prodekan für Forschung der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Köln und von 2002 - 2008 Leiter des pädiatrischen Moduls am dortigen Koordinierungszentrum für Studien.
Prof. Dr. Roth ist Mitglied der „Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde“ (DGKJ), der „Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrischer Intensivmedizin“ (GNPI), der „Gesellschaft für pädiatrische Nephrologie“ (GPN), Mitglied der Expertenkommission „Arzneimittel bei Kindern und Jugendlichen“ des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn sowie Mitglied der Ärztekammer Nordrhein (Köln/Düsseldorf).
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Prof. em. Dr. med.
Bernhard Roth

Dr. Roland Uphoff

Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums

„Die Eltern kommen zu mir mit ihrem Wichtigsten – ihren Kindern
Die Eltern geburtsgeschädigter Kinder beschäftigen sich häufig mit der quälenden Frage, ob die Behinderung des Kindes schicksalhaft war oder durch Fehler des Frauenarztes oder der Hebamme verursacht wurde. Dreh- und Angelpunkt in der Geburtshilfe und Neonatologie muss daher immer sein, dass die glückliche Mutter mit dem gesunden Neugeborenen nach Hause entlassen werden kann. Wenn Fehler passieren, muss hieraus gelernt werden und auch eine Entschädigung für die Eltern und die Kinder erreicht werden.“
Dr. Roland Uphoff, Jahrgang 1964; studierte an der Universität Bielefeld Jura und legte schon früh seinen Schwerpunkt auf das Geburtsschadensrecht. Seit 1998 arbeitet Dr. Uphoff als selbständiger Anwalt in diesem Bereich. Neben der Anerkennung zum Fachanwalt für Medizinrecht, absolvierte er den Masterstudiengang „Medizin, Ethik, Recht“ an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und schrieb seine Masterarbeit über die „Aufklärung der werdenden Mutter über die Sectio“.
Dr. Uphoff ist  Vorsitzender des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe, Dortmund und Mitglied der deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin und langjähriger Referent beim Kreißsaal ABC. Er hält regelmäßig Vorträge zum Thema „Geburtsschadensrecht“.
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Dr. Roland Uphoff

Rolf Steinbronn

Mitglied des Kuratoriums

„Im Jahr 2015 wurde mein erstes Enkelkind geboren. Zum Glück ist alles gut gegangen und meine Enkeltochter ist gesund zur Welt gekommen. Hätte meine Enkeltochter aber medizinische Behandlung benötigt, hätte ich mir gewünscht, dass alles Menschenmögliche getan wird. Die Grenzen des Machbaren weiter hinauszuschieben - dazu möchte ich mit meinem Engagement bei der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE gerne beitragen: für Kinder, die Hilfe durch innovative Behandlungsformen brauchen und dadurch bessere Chancen im Leben bekommen.“
Rolf Steinbronn, Jahrgang 1949, machte seinen Betriebswirt an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Stuttgart und war danach zunächst in verschiedenen Funktionen beim Landesverband der AOK Baden-Württemberg, zuletzt als stellvertretender Geschäftsführer bis zum Jahre 1990 tätig. Bis 1997 übernahm Rolf Steinbronn die Geschäftsführung der AOK in Mannheim, ehe es ihn 1997 nach Sachsen zog, um dort den Vorstandsvorsitz der AOK Sachsen zu bekleiden. Diesen übte Herr Steinbronn bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2013 aus.
Rolf Steinbronn ist alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) Sachsen, Mitglied im Kuratorium der Bürger Stiftung Radeberg, Mitglied des Kuratoriums der Helene Maier Stiftung Kreischa, Mitglied im Aufsichtsrat der Volkssolidarität Dresden gGmbH und Mitglied im Vorstand des Sächsischen Epilepsiezentrums Radeberg.
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Rolf Steinbronn