Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE (DSKN) möchte von Eltern Früh- und kranker Neugeborener wissen, ob die Rechte ihrer Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention in deutschen Krankenhäusern adäquat umgesetzt werden.
Am 20. November jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 30. Mal. Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE hat es sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung kranker Neugeborener zu verbessern und nimmt diesen Jahrestag zum Anlass, daran zu erinnern, dass Früh- und kranke Neugeborene für ein gesundes Aufwachsen optimale Bedingungen benötigen.
Im Jahr 1988 verabschiedete die European Association for Children in Hospital (EACH) eine Charta, die 1991 von der WHO unterstützt wurde und die Voraussetzungen beschreibt, die bei der Betreuung von Kindern im Krankenhaus erfüllt sein sollten. Die EACH Charta anerkennt und unterstützt die in der UN Konvention über die Rechte des Kindes formulierten Prinzipien und betont insbesondere die Forderung, dass bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist (Art. 3). Außerdem bezieht sie sich auf das Recht des Kindes auf das höchst erreichbare Maß an Gesundheit (Art. 24).
Die in 10 Artikel unterteilten Forderungen der EACH Charta beschreiben, wie die von der UN-Kinderrechtskonvention definierten Rechte auch für Kinder im Krankenhaus umgesetzt werden sollen. So wird u.a. das Recht auf die ständige Anwesenheit (Art. 2), der Mitaufnahme (Art. 3) und der aktiven Einbeziehung der Eltern (Art. 5) eingefordert.
Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE gibt Früh- bzw. kranken Neugeborenen und ihren Familien eine Stimme und hilft, ein gesundes Heranwachsen der künftigen Generation zu sichern. So fordert die DSKN eine bessere Finanzierung der medizinischen Forschung für kranke Neugeborene und motiviert die Politik, innovative Versorgungskonzepten wie z.B. überregionale Zentren, die den modernen Erkenntnissen auf dem Gebiet der feto-neonatalen Medizin gerecht werden, zu fördern. Damit ruft die DSKN, gemeinsam mit ihren Unterstützern, zu Investitionen in die Zukunft auf, sind doch gesunde Kinder das wichtigste Kapital einer Gesellschaft.
Ähnlich bedeutsam wie die medizinische Versorgung für die Genesung der kranken Neugeborenen ist der Einfluss der Eltern. Die DSKN investiert daher u.a. in die Stärkung der Kompetenz von Eltern Früh- und kranker Neugeborener. Diese Fähigkeiten können die Eltern nur anwenden, wenn die in der EACH Charta eingeforderten Rechte auch umgesetzt werden. Rückmeldungen an die DSKN legen jedoch nahe, dass in den Krankenhäusern nicht immer die notwendigen Voraussetzungen für die schnelle Genesung gegeben sind.
Die DSKN nutzt daher das Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention und möchte mit ihrem Statusreport untersuchen, wie gut die Forderungen der EACH Charta 30 Jahre später auf Kinderstationen in deutschen Krankenhäusern umgesetzt sind. Dieser Statusreport der DSKN soll helfen, den aktuellen Zustand der Versorgung Früh- und kranker Neugeborener in Deutschland zu beschreiben. Mit dem Ergebnis wollen wir um Unterstützung bei politischen Entscheidern und Kostenträger werben, wenn die aktuelle Versorgung nicht den geforderten Standards entspricht.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.dskn.org/projekte/vorstellung-von-der-zukunft und unter www.each-for-sick-children.org.
Den Fragebogen können Sie sich ebenfalls auf dieser Seite herunterladen.